Zur eigenen Sicherheit gehört auch in hohem Maße das Absichern einer Unfallstelle nach einem Verkehrsunfall. Bei Annäherung an eine Unfallstelle muss der Ersthelfer nach Erfassen der Situation sofort die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeuges einschalten, um so nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Nach dem Eintreffen an der Unfallstelle ist in angemessener Entfernung zu halten, bei Dunkelheit kann das Fahrlicht des eigenen Fahrzeuges die Unfallstelle beleuchten.
Sollten mehrere Personen mit im Fahrzeug sitzen, sollte einer der Insassen die Aufgabenteilung übernehmen:
Bei einem Verkehrsunfall sollten Betroffene schnellstmöglich aus der Gefahrenzone gerettet werden und passende Hilfe (z. B. durch Helmabnahme) erhalten.
Abschließend sei erwähnt, dass natürlich auch bei Unfällen im Haushalt, im Betrieb oder in der Schule eine Absicherung der Unfallstelle erfolgen muss.
Die Rettung von verunglückten Personen aus dem Kraftfahrzeug bereitet besonders dann Schwierigkeiten, wenn sich die Türen des Fahrzeuges nicht öffnen lassen oder Personen eingeklemmt sind.
Wenn es nicht anders möglich, dürfen Sie Scheiben einschlagen, aber achten Sie darauf, dass der oder die Insassen nicht noch mehr verletzt werden.
Ist der Betroffene eingeklemmt und Sie können ihn nicht befreien, müssen Sie sofort technische Hilfe anfordern. Bis zum Eintreffen der technischen Hilfe muss der Betroffene ständig beobachtet und betreut werden. Unter Umständen müssen Sie in diesem Fall lebensrettende Maßnahmen von außen leisten.
Bei Stau auf einer zwei- oder mehrspurigen Fahrbahn umgehend eine Rettungsgasse bilden und nicht erst waren, bis das Martinshorn von Rettungsfahrzeugen zu hören ist: