§ 1.1 bis § 1.2 der Ordnung des Jugendrotkreuz im Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Verden e.V.
1. Allgemeine Grundsätze
1.1 Definition
Gemeinschaften (auch Rotkreuz-Gemeinschaften genannt) sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Deutschen Roten Kreuzes, die Aufgaben gemäß der DRK-Satzung bearbeiten. Sie geben sich über alle Verbandsstufen des DRK einheitliche Regelungen und eigene Leitungen. Die Arbeit in einer Gemeinschaft setzt besondere Kenntnisse auf dem jeweiligen Arbeitsgebiet voraus. Eine weitere Spezialisierung, z. B. in Fachdienste, ist möglich.
1.2 Selbstverständnis
In den Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes wirken Menschen ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung ehrenamtlich an der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mit.
Gemeinschaften sind:
- die Bereitschaften
- die Bergwacht¹
- das Jugendrotkreuz
- die Wasserwacht²
- die Wohlfahrts- und Sozialarbeit
Die in den Gemeinschaften Tätigen achten und bekennen sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität und verbreiten das Humanitäre Völkerrecht.
1-2 Im DRK-Landesverband Niedersachsen e.V. gelten Berg- und Wasserwacht als Fachdienste der Bereitschaften, bis eine andere Festlegung durch Beschlussfassung der Landesversammlung erfolgt.